Wegen der Vogelgrippelage wurde die Genehmigung für die Geflügelausstellung von Laves widerrufen. So berichtete Gestern unser Kreisverbands Vorsitzender, Ansgar Börjes.
Für den Landkreis Grafschaft Bentheim gilt ab Donnerstag wieder eine Stallpflicht. Das Gleiche auch für das Emsland
Die kreisweite Stallpflicht gilt für private und gewerbliche Haltungen mit mehr als 50 Tieren. Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) müssen eingestallt werden.
So berichtet die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim.