Organisation
Das Zuchtbuch im BDRG ruht auf die Zuchtbuchführung der Zuchtbücher in den einzelnen Landesverbänden und will mit deren Hilfe Zuchten schaffen und fördern, die nicht nur auf Schönheit alleine, sondern sich auch mit der Leistung ihrer Tiere befassen. Leider gibt es noch zu viele Züchter, die sich des Stellenwertes des Zuchtbuches nicht bewusst sind. So hat z.B. der BDRG in Zusammenarbeit mit dem Zuchtbuch und der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen eV (GEH), aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Bestandserfassung, wieder eine aktuelle „rote Liste“ über alte, heimische, gefährdete Hühnerrasen erstellt. Sie unterteilt sich jetzt in 5 Gefährdungskategorien: Rassen der Kategorie 1 mit weiniger als 50 Zuchten sind extrem gefährdet, Kategorie 2 mit weiniger als 100 Zuchten sind stark gefährdet, Kategorie 3 mit weiniger als 150 Zuchten sind noch gefährdet, Kategorie 4 mit weiniger als 200 Zuchten sind weniger gefährdet und die Kategorie 5 mit mehr als 200 Zuchten fallen nun unter der Rubrik Beobachtung. Auch kann man aus der bundesweiten Zusammenfassung, der einzelnen Zuchtergebnissen der Züchter, ersehen wie es zurzeit um unser Rassegeflügel, Beziehungsweise die Leistung der einzelnen Rassen steht. Das Zuchtbuch kann darüber hinaus den Behörden den Nachweis erbringen, dass die vom BDRG betreuten Rassen hohe wirtschaftliche Werte besitzen und die Mitglieder daran arbeiten, eine gute Leistung mit der Schönheit ihrer Tiere zu vereinen.
Das Zuchtbuch im Landesverband Weser-Ems hat z.Z. 305 Mitglieder mit 335 Zuchten, Bundesweit sind ca. 2700 Züchterinnen und Züchter mit ca. 3900 Zuchten im Zuchtbuch aktiv.
Warum Zuchtbuchführung?
Züchten heißt, besseres Schaffen. Dieses Ziel verfolgen die meisten Züchter im BDRG, ganz gleich ob sie Wassergeflügel, Puten, Hühner, Zwerghühner oder Tauben züchten. Wer besseres schaffen will und somit die Schönheit und Leistung seiner Tiere steigern möchte, muss das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen Aufschluss hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und schließlich, was am wichtigsten ist, die Nachkommen des Einzeltieres. Viele Züchter wissen zwar die Anzahl der Mitglieder im BDRG, in den Landesverbänden, sowie im eigenen Ortsverein und wie viele Tiere bundesweit im letzten Jahr, anhand der ausgegebenen Bundesringe, beringt wurden. Aber was wissen sie über ihre eigene Rasse? Meistens nur das, was sie aus dem Rassestandard entnehmen. Nur stimmt hierbei die Angabe über die Legeleistung? Was wissen sie über Befruchtung, Schlupf, die Frohwüchsigkeit der Nachzucht einzelner Zuchttiere und deren Vererbung? Meistens nur wenig oder gar nichts.
Darum wendet man im Zuchtbuch die planmäßige Zucht, d.h. die Stammbaumzucht an, oder besser gesagt, die Zucht mit Abstammungs-nachweis (d.h. die Zuchtbuchführung). Deshalb führen Zuchtbuchmitglieder zum weitaus größten Teil über jedes Tier einen Abstammungsnachweis, allerdings betreiben noch zu viele Züchter diese Stammbaumzucht für sich in gleicher oder ähnlicher Form. Sie verzichten dabei auf einen kontrollierten, in unserer Organisation anerkannten Abstammungsnachweis. Diesen Abstammungsnachweis gewährleistet das Zuchtbuch im BDRG.
Der Abstammungsnachweis setzt die genaue und unwiderrufliche Kennzeichnung des Einzeltieres voraus. Bei Hühnern und Zwerghühnern, beim Groß- und Wassergeflügel geschieht dies Idealerweise über das kontrollierte Ei aus dem Fallnest, die Kükenkennzeichnung und dem Fußring. Mit dieser Kennzeichnung des Einzeltieres ist der erste und wichtigste Baustein für den Abstammungsnachweis gelegt.
Im Abstammungsnachweis halten wir eine ganze Reihe wichtigster Zuchtvorgänge fest, so z. B. die Legeleistung, die Schlupf- und Aufzuchtsergebnisse. All diese Aufzeichnungen sind unabänderliche Bestandteile eines Abstammungsnachweises.
Die ganze Zuchtbuchführung des Zuchtbuches ruht auf den Erkenntnissen der Wissenschaft und der jahrzehntelangen Erfahrung der Züchterwelt und sollte Grundlage jeder Zucht sein. Den nur durch die Zuchtbuchführung lässt sich feststellen, von welchen Zuchttieren die Nachzucht mit den besten Leistungen und Ausstellungserfolgen abstammen. Sie vermittelt somit den züchterischen Wert der einzelnen Tiere und sagt dem Züchter mit welchen Tieren er weiter züchten sollte.
Wie sollte man Züchten?
Nach bestimmten Zuchtmethoden die Erbanlagen der einzelnen Zuchtpartner ergründen und sie dann entsprechend den Erbgesetzen zu verpaaren um die Schönheit und Leistung zu steigern.
Welche Zuchtmethoden sind erforderlich?
1. Die Fallnestkontrolle, zumindest in der Zeit in der die Bruteier gesammelt werden.
2. Die Schlupfkontrolle, damit die Abstammung der Küken nachvollziehbar ist.
3. Die Aufzuchtskontrolle, in dem der Verlauf der Aufzucht der Jungtiere bis zum fertigem Ausstellungstier bzw. Zuchttier festgestellt wird. Hierbei vergleicht man die Entwicklung der Nachzucht der einzelnen Zuchtpartner auf Schnellwüchsigkeit, Frühreife, Legebeginn der Hennen und Gesundheit.
Was gehört zur Leistung bzw. Leistungskraft?
1. die Gesundheit und Lebenskraft
2. eine hohe Befruchtungsrate
3. eine hohe Schlupfrate
4. Robustheit der Jungtiere in der Aufzucht
5. die Frühreife
6. eine lange Zeit der Blüte
7. möglichst viele schöne ausstellungsfähige Tiere
8. die Eierleistung und das Eigewicht nach der Musterbeschreibung.
Wer kann Mitglied im Zuchtbuch werden?
Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
a) Mitglied eines Ortsvereines ist;
b) eine sachgemäße Zuchtanlage hat (es kommt nicht auf Schönheit an).
c) seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet;
d) mit dem Bundesring gekennzeichnete Rassetiere hält.
Tierbestand
Mitglieder der Zuchtbücher können nur die vom BDRG anerkannten Rassen züchten. Es wird empfohlen, mit mindestens zwei Zuchtstämmen zu züchten. Die Mindestzahl der mit dem BR beringten Tiere sollte nach Möglichkeit mindestens 1,3 bei Groß- und Wassergeflügel, 1,6 bei Hühnern und Zwerghühnern und 3,3 bei Tauben sein.
Zuchtbuchunterlagen
Die Mitglieder des Zuchtbuches sind verpflichtet, die vom Zuchtbuch gelieferten Unterlagen gewissenhaft zu führen. Die Durchschriften sind, zu mindest im unserem Landesverband, zu den vorgeschriebenen Terminen bei dem Obmann des KV-Zuchtbuches einzureichen. Der wiederum leitet die ausgewerteten Unterlagen als Leistungsmeldung an dem LV-Zuchtbuchobmann weiter, der alle eingehende Leistungsmeldungen der fünf Kreisverbände zusammenfasst und der Geschäftsstelle zusendet. Die kann nur auf Grund aller Unterlagen der 19 Landesverbände einen Überblick über den Stand der Zuchten gewinnen und die Abstammungsnachweise prüfen bzw. erstellen.
Gruppeneinteilung
Das Zuchtbuch umschließt die Gruppe der Tauben und die nachstehende 3 Gruppen der Hühner:
Die Gruppe 1 ist lediglich zur Führung einer Legeliste verpflichtet, zu mindest während der Zeit des Sammeln der Bruteier, in welche die täglich anfallende Eizahl, einzutragen ist. Einführung der Fallnestkontrolle wird empfohlen.
Die Gruppe 2 führt eine Legeliste, Fallnest- und Eigewichtskontrolle während der Brutzeit und arbeitet mit Einzelschlupf- und Kükenkennzeichnung sowie Aufzuchtskontrolle.
Die Gruppe 3 arbeitet mit ganzjähriger Fallnest- und Eigewichtskontrolle sämtlicher Tiere, Schlupfkontrolle, Kükenkennzeichnung, Aufzuchtskontrolle und Pullorumuntersuchung. Sie verwenden nur Zuchthähne von Althennen, die mindestens die Mindestleistung der Musterbeschreibung des BDRG erreicht haben. Somit haben die Mitglieder der Gruppe Hühner 1 und Tauben nur leichte Bedingungen zu erfüllen, besonders nach der Einführung der vereinfachten Unterlagen. Die Züchter der Gruppen 2 und 3 der Hühner haben weit aus mehr einzureichen und deshalb gebührt ihnen besonderer Dank und große Anerkennung.
Schauen
Die Mitglieder des Zuchtbuches können Ihre Tiere auf jeder Schau zeigen, die nach den AAB des BDRG durchgeführt wird. Sie sind berechtigt, Sonder-abteitungen oder Zuchtbuchschauen abzuhalten.
Auf unseren Landesverband-Zuchtbuchschauen werden die drei besten Stämme/Paare eines Züchters (bei Jungzüchter 2 Stämme/Paare) für die Ermittlung der Leistungspreise in der Zuchtbuchabteilung herangezogen und es sind mindestens 3 Bruten für die Ermittlung der Leistungsnote bei den Tauben nötig. Stämme ohne bzw. mit falsch ausgefüllten Abstammungsnachweisen werden bei der Berechnung der Leistungspreise ausgeschlossen.
Abstammungsnachweis und Bewertungskarten
Die Züchter (Aussteller) des Zuchtbuches sind berechtigt, auf den Schauen, an denen sich das Zuchtbuch beteiligt, neben der Bewertungskarte den Abstammungsnachweis am Käfig anzubringen. Nach dem einsetzen der Ausstellungstiere in der Zuchtbuchabteilung, gibt der Züchter die von ihn ausgefüllten Abstammungsnachweise bei der Ausstellungsleitung ab oder steckt sie in einen dafür vorgesehenen Kasten.
Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, nach der erfolgten Bewertung, dem Zuchtbuch-Obmann die Abstammungskarten zum Eintrag der Leistungsnote und deren Bestätigung vorzulegen und sie dann am Käfig anzubringen. Nach der Schau sammelt der Züchter bzw. Aussteller die Abstammungsnachweise, ebenso wie die Bewertungskarten, ein und nimmt sie mit.
Fazit
Vorrangig haben Züchter sich dem Zuchtbuch angeschlossen, mit dem Ziel, die Leistung mit der Schönheit seiner Tiere zu vereinen. Für ihre abgegebenen Unterlagen erhalten sie als Dank eine Stallplakette und haben die Chance auf Großschauen die Preise der Ministerien zu erhalten, wie z. B. die wertvollen Staatsmedalien in Bronze und Silber, zudem ist die Mitgliedschaft im Zuchtbuch kostenlos.
Landesverband Weser-Ems Zuchtbuch Infoheft 2016
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Formulare
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