In den letzten Monaten gab es Diskussionen, ob Tierbesprechungen anzeige- oder sogar genehmigungsplichtig sind.
Der Gesetzgeber sieht eine Genehmigungspflicht ausschließlich für Geflügelmärkte oder -börsen vor. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind nach §4 der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Artikel (BDRG )