Keine Anzeigepflicht für Tierbesprechungen

In den letzten Monaten gab es Diskussionen, ob Tierbesprechungen anzeige- oder sogar genehmigungsplichtig sind.

Der Gesetzgeber sieht eine Genehmigungspflicht ausschließlich für Geflügelmärkte oder -börsen vor. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind nach §4 der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Artikel (BDRG )
Updated: 3. November 2016 — 16:54