Zur Vogelgrippe

Letzte Woche im Emsland (Haren) und Jetzt in die Grafschaft, die Vogelgrippe ist auch in unserem KV.
Ansgar Börjes hat sich heute mit dem Veterinäramt in Verbindung gesetzt( 1. VZ ):
Solange es bei einzelnen Ausbrüchen bleibt ist außerhalb der Beobachtungszone keine Stallpflicht mehr vorgesehen. Das heißt das unsere Ausstellungen nicht mehr so stark gefährdet sind. Hier gilt dann die allgemeine Regelung, dass nur die Leute nicht ausstellen können, die aus de Sperrzone ( Umkreis 3 km ), oder aus der Beobachtungszone (10 km ) kommen.
Dies gilt für den Kreis Emsland und für die Grafschaft Bentheim. Diese Zonen gelten 30 Tage. Gibt es dann dort keinen neuen Fall, werden die Maßnahmen wieder aufgehoben.

Hoffen wir mal das es bei vereinzelten Fällen bleibt.