Aus der GN: „Die Betriebe, die insgesamt rund 1,5 Millionen Tiere innerhalb dieser bisherigen Überwachungszone halten, können also zur Normalität zurückkehren“, sagt Dr. Matthias Sielker, stellvertretender Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis. Die Stallpflicht ist ab Mittwoch beendet und der Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren tierischen Erzeugnissen wieder erlaubt. Eine Allgemeinverfügung dazu ist im Internet unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung abrufbar.
Dies wurde vom Veterinärambt bekanntgegeben.